Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASPION GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen – AGB – der ASPION GmbH in Karlsruhe (nachfolgend „ASPION“ oder „wir“) gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sie gelten für alle – auch zukünftige – Angebote von uns bezüglich Produkten, Dienstleistungen und / oder Online-Dienste einschließlich etwaiger Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen (im Folgenden: „Leistung“). Die AGB gelten auch, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten ausschließlich. Bedingungen des Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder
-durchführung nicht Vertragsinhalt.
1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Falls nicht anders erklärt, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 5 Arbeitstagen annehmen. Soweit ein Vertrag schriftlich oder per E-Mail abgeschlossen wird, kommt der Vertrag mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, im Einzelfall einer vereinbarungsgemäßen Übermittlung einer Rechnung oder der Ausführung der Lieferung durch uns zustande.
2.2 Bei Online-Diensten kommt ein Vertrag durch Anklicken des ausdrücklich gekennzeichneten Buttons für die Bestellung oder Vertragsverlängerung zustande. Der Kunde akzeptiert dadurch diese AGB.
2.3 Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist nur die Auftragsbestätigung (sofern vorhanden) oder bei sofortiger Auftragsausführung das Lieferdokument maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.
2.4 Unsere Leistungen werden ohne spezifische Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden erbracht. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte technische Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies so ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk netto, ohne Nebenleistungen wie Versand (einschließlich etwaiger Transportversicherung oder Zoll), Schulung oder sonstige Aufwendungen. Der Kunde schuldet zusätzlich USt. in der jeweils am Tag der Leistung gesetzlich bestimmten Höhe.
3.2 Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Marktpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für noch anstehende Lieferungen zu, das zur wirksamen Ausübung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Mitteilung von der Preiserhöhung ausgeübt werden muss.
3.3 Preisvereinbarungen gelten jeweils nur für den einzelnen Auftrag. Bei Folgeaufträgen ist der Preis jeweils neu zu verhandeln.
3.4 Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
Wir können im Einzelfall Vorauszahlung verlangen, außerdem bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden ggf. ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Wir sind auch – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
3.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden sämtliche etwaigen Rabatte und sonstige Vergünstigungen hinfällig und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Der kaufmännische Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.
3.6 Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung des Kunden sind ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis (§ 320 BGB) beruht, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
3.7 Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Leistungen bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Buch- und Belegnachweis beizubringen (insbesondere Gelangensbestätigung bzw. Ausfuhrnachweis). Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

 

§ 4 Leistungserbringung durch ASPION

4.1 Wir stellen die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur in dem vereinbarten Umfang sicher.
Etwaige Nicht-Verfügbarkeit wegen Störungen des Internets (einschließlich des Mobilfunknetzes), die außerhalb unseres Machtbereichs liegen, sind in Zeiten der Nicht-Verfügbarkeit nicht einzurechnen. Wir bemühen uns, Wartungsarbeiten und sonstige erforderliche technische Änderungsarbeiten wenn möglich ohne Einschränkung der Verfügbarkeit vorzunehmen. Sollte es aufgrund solcher Arbeiten zu einer absehbaren relevanten Unterbrechung der Verfügbarkeit kommen, werden wir den Kunden vorab mit einer angemessenen Vorfrist informieren und die Unterbrechung so kurz wie nötig halten.
4.2 Angaben oder Abbildungen in Prospekten, auf Webseiten, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vereinbarten vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen von Vertriebspartnern) übernehmen wir keine Haftung.
Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.
4.3 Falls nicht anders vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
4.4 Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung physischer Gegenstände EXW (ex works Incoterms 2020 ®), grenzüberschreitend FCA (Free Carrier Incoterms 2020 ®) ab Lager, welches auch Erfüllungsort für die Leistung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
Der Versand erfolgt auch bei im Einzelfall ggf. vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden. Sofern nicht unzumutbar sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig.
4.5 Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fixer Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen oder etwaigen Freigaben, jedoch nicht bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben ist.
4.6 Eine Lieferfrist (außer bei vereinbarter Bringschuld) gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt. Für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung.
4.7 Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Verhindern höhere Gewalt (vgl. Ziffer 9), Arbeitskampfmaßnahmen oder deren Auswirkungen oder sonstige Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich, ob bei uns oder unseren Vorlieferanten eingetreten – die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich für eine der Parteien unzumutbar, ist diese zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, ohne dass sie hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.
4.8 Bei Lieferverzug ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Vertragsschlüsse mit Kaufleuten erfolgen unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und des Vorliegens etwa notwendiger behördlicher Genehmigungen.
4.9 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Leistung vor.
Der Kunde hält die unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.
Der Kunde ist berechtigt, die Leistung zu verarbeiten oder im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Ust) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

 

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1 Der Kunde wird bei der Nutzung unserer Dienste bei der Bestellung / Anmeldung / Registrierung vollständige und ordnungsgemäße Daten angeben. Wir werden die Daten auf Plausibilität prüfen und sind berechtigt, eine Anmeldung / Registrierung des Kunden ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Ändern sich Daten des Kunden, wird dieser die Daten bei uns jederzeit aktuell halten.
5.2 Ist die Nutzung von Online-Diensten, für die Anmeldedaten erforderlich sind, Teil der Lieferung / Teil des Leistungsumfangs, so stellt der Kunde sicher, dass nur solche Personen unsere Leistungen in Anspruch nehmen können, die bei uns entsprechend registriert sind. Er wird Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, strikt vertraulich behandeln und dafür Sorge leisten, dass auch seine Mitarbeiter oder für ihn handelnde Personen dies so handhaben. Er stellt uns von etwaigen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass unberechtigten Dritten im Verantwortungsbereich des Kunden fahrlässig der Zugang zu den Leistungen ermöglicht wird.
Soweit der Kunde im Einzelfall vereinbarungsgemäß Dritten Zugriff auf einzelne Daten erlauben möchte, wird er diese Dritten entsprechend zur Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen verpflichten. Soweit Dritte sich nicht an die Bestimmungen dieser Vereinbarung (AGB) halten, können wir auch den Kunden für derartige Verstöße haftbar machen. Sofern ein solcher Dritter seinerseits anderen Dritten den Zugriff ermöglicht, kann der Kunde auch für deren etwaige Verstöße Dritten und Verstöße aller weiteren Dritten, die im Rahmen einer Kette von jeweiligen Zugriffsermöglichungen ausgehend vom Kunden Zugriff auf Daten erhalten, haftbar gemacht werden.
5.3 Der Kunde wird bei jeder Nutzung unserer Leistungen sicherstellen, dass im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen nicht gegen etwaige gesetzliche Bestimmungen (einschließlich zum Beispiel etwaiger Embargo-Regelungen, die für uns anwendbar wären) verstoßen wird. Insbesondere wird der Kunde etwaige nationalen Regelungen zum Einsatz von Ortungslösungen beachten.
Im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung haben wir unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche ein Sonderkündigungsrecht.
5.4 Das vorstehende gilt auch, wenn der Kunde im Zusammenhang mit unseren Leistungen in schwerwiegender Weise gegen die guten Sitten verstößt und uns eine weitere Zusammenarbeit / Leistungserbringung aus diesem Grund ausnahmsweise nicht mehr zumutbar ist.
5.5 Unsere Leistungen sind ausschließlich zur Überwachung / Ortung und Nachverfolgung von Gütern / Waren gedacht. Die ausschließliche Ortung von Personen mittels unserer Leistungen durch den Kunden ist nicht erlaubt.
Soweit eine Ortung von Personen mittelbar möglich ist (z.B. die Ortung eines Fahrers, indem ein von diesem transportiertes Gut geortet wird), stellt der Kunde abschließend und rechtssicher sicher, dass die betreffende Person insoweit eine wirksame Einwilligung erteilt hat, soweit dies nach den rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erforderlich ist. Sofern im Einzelfall eine Mitwirkung zum Beispiel von Dritten (etwa Betriebsräten) erforderlich ist, wird auch hierum der Kunde sich kümmern.
Der Kunde wird insbesondere etwaige erforderliche und relevante Informationen über die Ortung insoweit den betroffenen Personen zur Verfügung stellen. Sofern im Einzelfall hierfür eine zusätzliche Mitwirkung von uns erforderlich ist, wird der Kunde uns entsprechend hierum bitten. Wir werden soweit zumutbar hieran entsprechend mitwirken.
5.6 Soweit im Einzelfall eine Anbindung unserer Online-Anwendung(en) an Systeme des Kunden vereinbart ist, wird der Kunde die hierfür erforderlichen Informationen (z.B. Systemumgebung, Schnittstellenbeschreibung usw.) zur Verfügung stellen und erforderliche Mitwirkungshandlungen erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, werden wir Leistungen / Daten über eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, die weitere Verwertung und Verarbeitung der Daten bleibt in der alleinigen Verantwortlichkeit des Kunden.
5.7 Dem Kunden ist bewusst, dass erfasste bzw. übermittelte Mess- und / oder Ortungsdaten von uns nicht dauerhaft gespeichert werden. Für eine eventuelle langfristige Sicherung solcher Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
5.8 Wir können nicht gewährleisten, dass der Einsatz der Leistungen bzw. die Inanspruchnahme der Dienste in allen Ländern rechtlich zulässig ist. Insoweit wird der Kunde vor einer Verwendung eigenverantwortlich prüfen, ob die Nutzung in dem von ihm beabsichtigten Land (auch bei einem Transit) zulässig ist.
Falls nichts anders ausdrücklich vereinbart, übernehmen wir für den Fall der Weiterlieferung in ein Drittland durch den Kunden keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften (z.B. Dual use) und / oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen für den Einsatzort. Die Verweigerung einer Genehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzforderungen.

 

§ 6 Mängelrechte

6.1 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Mängelanzeige“). Versand- bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
6.2 Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung oder Vernichtung durch den Kunden mit geeignetem Nachweis. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und / oder Nachbesserung, fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien oder Bedienungs- oder Montageanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder Wartung und Pflege wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht jeweils von uns zu vertreten ist.
6.4 In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Leistung an einen Abnehmer des Kunden, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress).
6.5 Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag predigt und auf die der Kunde vertrauen darf.
7.3 Die sich aus obigen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten der beteiligten Lieferanten, Lizenzgeber, Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Uns steht der Mitverschuldens- oder Mitverursachungseinwand zu.
7.4 Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Kunden erforderlich. Im Falle des schuldhaften Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Eine Anrechnung auf weitergehende Schadensersatzansprüche findet statt.

 

§ 8 Begrenzung der Haftung

Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 250.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 500.000,00 begrenzt; für alle solche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Diese Begrenzung gilt wiederum nicht soweit Schäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

 

§ 9 Force Majeure

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Unruhen, Pandemien, Embargos oder Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder jeweils unverschuldete Streiks, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht.
Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit.

 

§ 10 Verjährung

10.1 Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Auslieferung, sofern nicht anders vereinbart. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).
10.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 11 Beendigung der Leistungserbringung

Wir erbringen die Leistungen (nämlich die Zugänglichmachung oder Übermittlung der Ortungs- und Messdaten der ausgelieferten Geräte) innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen bzw. vereinbarten Zeitspanne. Einer separaten Kündigung bedarf es nicht.
Unabhängig davon sind wir berechtigt, im Falle einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Kunden (soweit zumutbar aber nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung) die Leistungserbringung außerordentlich fristlos oder mit einer angemessenen Frist zu beenden.

 

§ 12 Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz

12.1 Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse (dazu zählen auch Daten), streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.
Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen notwendig die Inhalte zugänglich gemacht werden müssen, auferlegen. Dies ist uns auf Verlangen nachzuweisen.
12.2 Beide Parteien sind verpflichtet, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Etwaige separate Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
12.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zur Verbesserung der eigenen Leistungen anonymisiert, also ohne jede Referenz zum Kunden, die Ortungs- und eventuellen Messdaten, auswerten und verarbeiten.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Diese AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z.B Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schrift- oder Textform (z.B Brief, E-Mail, Telefax. Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
13.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
13.4 Ist der Vertrag oder diese Verkaufsbedingungen in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang.
13.5 Falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz für alle Pflichten aus dem Vertrag, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort.
13.6 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand unser Sitz.
Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
13.7 Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht. Hat der Kunde seinen Sitz außer Deutschland, gilt das CISG („UN-Kaufrecht“) mit folgenden Sonderregeln:
Im Falle der Lieferung vertragswidriger Leistung steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Lieferung zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und / oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht.

 

Stand: Mai 2024
ASPION GmbH, Karlsruhe